Viele Fragen erreichen uns zu dem Thema


Nullsteuersatz für PV-Komponenten


Seit Anfang 2023 können wir direkt mit dem neu im deutschen Steuergesetz geschaffenen “Nullsteuersatz” Photovoltaik- Komponenten verkaufen. 
Nicht vergessen: Diese “neue” Regelung ist ja vom Prinzip nur eine Arbeitsersparnis für die Finanzämter. Alle Kunden die uns die gesetzlich geforderten Unterlagen vollständig vorlegen können erhalten Ware zur Abholung oder zum Versand ab sofort mit Nullsteuer berechnet. Wir stellen ein Formular hier zur Verfügung in dem der Kunde uns gegenüber bestätigt das die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Diese lauten: 

-Die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister beträgt weniger als 30 kW (peak).
Vorzulegen: Kopie des Antrags beim “Marktstammdatenregister” . Dort erhält man per Email zum Abschluss ein PDF.
PV-Anlagen können dort auch im Status “in Planung” erfasst werden. Was ist das Marktstammdatenregister ? Google/Wikipedia fragen bitte !
Rechnungsadresse, Lieferadresse & Marktstammdatenregister- Informationen müssen identisch und/oder schlüssig sein.

-Eidesstattliche Versicherung das nicht anderweitig erheblich Photovoltaik zum Nullsteuersatz gekauft wurde über die Grenze
von 30kw (peak).
Generell können soviel Solarmodule gekauft werden wie man will und/oder sich leisten kann: Aber dann eben leider nicht mehr zum Nullsteuersatz.

-Der Erwerber hat uns eidesstattlich Auskunft über die Nutzungsart des Gebäudes zu geben. 
Der Null-Steuersatz darf nur angewendet werden bei Installationen auf, an oder in Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für “dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten” genutzt werden. 

Genauer Wortlaut etc. siehe unser Formular: https://www.wildundwurzel.com/wp-content/uploads/2023/02/103.pdf

Bestellungen müssen schlüssig und glaubwürdig sein. Bestellungen z.B. mit mehreren Invertern können nicht mit Nullsteuersatz erfolgen, dies deutet auf einen der Besteuerung unterliegenden Weiterverkauf hin. Bei Projekten mit Freunden, Bekannten & Nachbarn bitte jeweils einzeln bestellen und Nachweise bereit stellen. Die Versandkosten orientieren sich ohnehin am Gewicht des Auftrags. Die Erzeugung elektrischer Energie betrachten wir als gewerbliche Tätigkeit – wie der Gesetzgeber, der mit dem Nullsteuersatz ja nun seit dem 01.01.2023 die bisherige Kleingewerbetreibenden-Regelung bürokratiearm durch eine Prüfstufe beim Händler ersetzt hat. Mit einer Bestellung und insbesondere Zahlung an uns wird dieses “Nullsteuer-Prozedere” als Standard anerkannt sowie sich verbindlich einverstanden erklärt und die gewerbliche Tätigkeit ausdrücklich bestätigt.

Über Wild und Wurzel

Wir sind BIO seit 2019 ! Nachhaltige Produkte für nachhaltige Lösungen in einer sich schnell wandelnden Welt: Ein starker Partner mit Kompetenz in vielen Bereichen der Nachhaltigkeit und bei Zukunftsthemen – das ist “Wild und Wurzel” der Bioladen in Alfeld. BIO ist nicht nur ein Produkt sondern unsere Philosophie und roter Faden bei allem was wir ganzjährig tun – Nützlinge im Frühling & Sommer, Nachhaltige Energielösungen in einem Lager mit über 4000m2 im Herbst & Winter…

Unsere Geschichte!

Wild und Wurzel ist ein junges Unternehmen aus dem Norden Deutschlands was einfach den Wahnsinn mit Amazon & Co. nicht mehr weiter machen wollte und mit regionalen und nachhaltigen Produkten einen eigenen Weg gehen wollte.

Unsere Kunden möchten frische Lösungen in einer sich stetig und immer schneller entwickelnden Welt in allen Fragen der Nachhaltigkeit: Nützlinge für den eigenen Gemüsegarten oder Soalrzellen für die autonome Energieversorgung. Denn BIO-Gemüse was noch besser ist als das aus dem Bioladen: Nämlich das im eigenen Haushalt oder Garten angebaute !