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Nullsteuersatz für PV-Komponenten


Seit 2023 gilt für Solarprodukte der neu im deutschen Steuergesetz geschaffenen “Nullsteuersatz”. 
Diese Regelung ist vom Prinzip nur eine Arbeitsersparnis für die Finanzämter. Wir stellen ein Formular hier zur Verfügung in dem der Kunde uns gegenüber bestätigt das die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Diese lauten: 

-Die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister beträgt weniger als 30 kW (peak).

Genauer Wortlaut etc. siehe unser Formular: https://www.wildundwurzel.com/wp-content/uploads/2023/02/103.pdf

Die Erzeugung elektrischer Energie betrachten wir als gewerbliche Tätigkeit. Fragen? Bitte den eigenen Steuerberater kontaktieren.

Mit einer Bestellung und insbesondere Zahlung an uns wird dieses “Nullsteuer-Prozedere” als Standard anerkannt sowie sich verbindlich einverstanden erklärt und die gewerbliche Tätigkeit als gewerblicher Energieerzeuger ausdrücklich bestätigt.

Neukunden die gewerbliche Wiederverkäufer sind und eine Rechnung mit 19% MwSt. wünschen teilen dies bitte im Bemerkungsfeld bei einer Bestellung mit und nutzen ausschließlich die Funktion “Vorabüberweisung” und passen den Rechnungsbetrag bitte entsprechend an – Endbetrag Bestellbestätigungs-Email * 1,19. Ja – auch auf Versandkosten etc. fällt dann die durchlaufende MwSt. an.  

Die Firma ist in der Buchhaltung zu über 90% vollautomatisiert. Jeder Fehler, jede gesondert gewünschte Belegänderung bindet wertvolle Arbeitszeit der wenigen  uns noch zur Verfügung stehenden Mitarbeitenden. Und muss dann eben leider bezahlt werden. JEDE Rechnungsänderung wird mit mindestens 50€ netto berechnet – sofern einfacher Sachverhalt, wird’s komplizierter: Dann wird’s auch teurer.

Deshalb bitte darauf achten das GLEICH alles korrekt ist. DANKE !