Solarmodule ab 2023 mit Nullsteuersatz

17. Dezember 2022 Von admin-wpshop Aus

Das Jahressteuergesetz 2022 hat am 16.12.2022 ohne größere (für PV-Händler relevante Änderungen) den Bundesrat passiert. Demnach können nun ab sofort Bestellungen für Solarmodule etc. entgegen genommen werden die ab dem 01.01.2023 dann mit einem Nullsteuersatz fakturiert werden könnten. Bitte beachten: Wir als Händler sind verpflichtet zu überprüfen ob die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

Wird eine Nullsteuersatz- Rechnungserstellung gewünscht so sind uns die entsprechenden Unterlagen vorzulegen, z.B.:
Eine Kopie des Antrags sowie die Server-Eingangsbestätigung  des Marktstammdatenregister
Rechnungsadresse, Lieferadresse und Marktstammdatenregister- Informationen müssen identisch und/oder schlüssig sein.
Eidesstattliche Versicherung das nicht anderweitig Photovoltaik zum Nullsteuersatz gekauft wurde über die Grenze von 30kw (peak). Generell können soviel Solarmodule gekauft werden wie man will und/oder sich leisten kann: Aber dann eben leider nicht mehr zum Nullsteuersatz.
Der Erwerber hat uns eidesstattlich Auskunft über die Nutzungsart des Gebäudes zu geben.
Der Null-Steuersatz darf nur angewendet werden bei Installationen auf, an oder in Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für “dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten” genutzt werden.

Formulare dazu stehen auf unserem Server zur Verfügung. Link:

https://www.wildundwurzel.com/wp-content/uploads/2022/12/pv-nullsteuersatz.pdf

Werden Unterlagen nicht vollständig vorgelegt muss weiter vorläufig mit 19% MwSt. berechnet werden. Der Anspruch verfällt dann aber nicht, es kann noch geheilt werden wenn innerhalb eines angemessenen Zeitraums die Unterlagen nachgereicht werden. Die ursprünglich Rechnung kann dann ggf. storniert werden und wird durch eine Rechnung mit Nullsteuersatz ersetzt. Wenn uns alle gesetzlich geforderten Unterlagen vorliegen.

Denn eigentlich ändern sich nichts wirklich groß, auch vorher war es schon möglich sich die Umsatzsteuer für PV-Anlagen vom Finanzamt zurück zu holen. Mit mühsamen Anträgen und meist hohen Kosten für einen Steuerberater…
Die aktuelle Gesetzesänderung ist einfach nur eine Vereinbarung bzw. eine Bürokratie- Belastung zu Lasten der PV-Verkäufer – was sich in etwas höheren Kosten / Margen niederschlagen werden muss.